Trinkwasserversorgung in Notlagen VTN
Die Bearbeitung von Konzepten für die Trinkwasserversorgung in Notlagen (TWN) basieren auf der Empfehlung des SVGW W300d und der Verordnung des Bundes über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN). Aus diesen Regelwerken geht hervor, dass bei der Organisation der Notversorgung die unterbrochene Netzversorgung und die eingeschränkte Netzversorgung zu berücksichtigen sind. Es werden somit alle Schadensfälle - auch solche die in der Praxis bereits geregelt sind (Rohrleitungsbrüche) - behandelt.
Neben den Handlungsanweisungen im Schadensfall enthält das Konzept über die Trinkwasserversorgung in Notlagen alle Daten, die für die Organisation einer Ersatzversorgung von Bedeutung sind:
z. B.: Materiallisten- und Standorte der Feuerwehr, der Gemeinde und des Zivilschutzes, mögliche Wasserabgabestellen, mögliche Speicherorte- und Volumen für Trinkwasser, Sensible Betriebe usw.